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Übertritt während der 1. Sekundarklasse ins Langzeitgymnasium

Übertritt während der 1. Sekundarklasse ins Langzeitgymnasium (LZG)
Titelbild Übertritt 1. Sekundarklasse - Langzeitgymnasium
Bild Legende:

Der Übertritt während der 1. Sekundarklasse in die 1. Klasse des Langzeitgymnasiums richtet sich nach dem Übertrittsverfahren I. Diese Übertrittsmöglichkeit bietet die Chance, positiven Entwicklungen von Schülerinnen und Schülern, die seit dem 2. Semester der 6. Primarklasse stattgefunden haben und die sich auf die Lern- und Leis­tungssituation in der 1. Klasse der Sekundarschule auswirken, Rechnung zu tragen. Sofern eine deutliche Unterforderung in der 1. Sekundarklasse feststellbar ist, kann die Klassenlehrperson in Absprache mit dem Lehrerteam den Übertritt empfehlen. Bei einer Empfehlung für das Langzeitgymnasium verfügt die Schülerin oder der Schüler über die «eingeschränkte freie Schulwahl». Als «eingeschränkt» gilt die freie Schulwahl deshalb, weil im Falle einer ungünstigen Verteilung der Schülerzahlen eine Zuteilung an die beiden Schulstandorte Menzingen oder Zug vorgenommen werden muss. Dieses Verfahren ist in der Broschüre «Langzeitgymnasium: Schulwahl und Zuteilung» beschrieben. Dieser Übertritt bietet die letzte Gelegenheit von der Sekundarschule ins Langzeitgymnasium über­zutreten. Alle weiteren Übertrittsmöglichkeiten von der Sekundarschule ins Gymnasium betreffen das Kurzzeitgymnasium.

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Wege ans Gymnasium

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