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Übertritt während 1. Sek. - Langzeitgymnasium Promotion am Langzeitgymnasium

Promotion am Langzeitgymnasium

Diese nachträgliche Zuweisung ans Langzeitgymnasium erfolgt bis Ende Schuljahr provisorisch. Das Zeugnis des 1. Semesters des Langzeitgymnasiums ist somit noch nicht promotionswirksam. Hingegen müssen die Promotionsbedingungen im 2. Semester erfüllt sein, damit eine definitive Aufnahme erfolgen kann.

Erfüllt die Schülerin, der Schüler die Promotionsbedingungen am Ende der 1. Klasse nicht, erfolgt eine Zuweisung in die 2. Sekundarklasse des Wohnortes.

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