Übertrittsmöglichkeiten und -verfahren im Zuger Schulsystem

Als bedeutsame Weichenstellungen in der schulischen Laufbahn einer Schülerin bzw. eines Schülers werden die Übertritte in eine andere Schulstufe oder eine kantonale Mittelschule wahrgenommen. Das Zuger Schul- und Bildungssystem kennt die folgenden Übertrittsverfahren und -möglichkeiten während der obligatorischen Schulzeit, die alle auf vergleichbare Weise ausgestaltet sind:
- Übertritt von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I
- Übertritt während der 1. Sekundarklasse ins Langzeitgymnasium
- Übertritt am Ende der 2. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium
- Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in kantonale Mittelschulen und lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
Die prüfungsfreien Übertritte sind eine einmalige Chance und eine Herausforderung für alle Beteiligten. Eine Chance, weil die Erziehungsberechtigten die schulische Laufbahn ihrer Kinder intensiv begleiten. Und eine Herausforderung, weil die Erziehungsberechtigten, Kinder und Lehrpersonen gemeinsam entscheiden, welche Schulart der Sekundarstufe I bzw. welche kantonale Mittelschule oder lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule das Kind besuchen wird.
Das Zuger Bildungssystem ist breit gefächert und gut ausgebaut. Viele Wege und Übergänge ermöglichen allen, ihre Chancen wahrzunehmen: Jeder Abschluss führt wiederum zu einem Anschluss. Kinder und Jugendliche im Schulalltag und insbesondere bei den Entscheiden in Bezug auf die schulische und berufliche Laufbahn zu begleiten und zu beraten, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Um sie wahrzunehmen, sind Kenntnisse über die Bildungssystematik hilfreich. Die folgenden Links führen zu den wichtigsten Hintergrundinformationen.
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