Übertritt am Ende der 2. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium

Die Zuweisung einer Schülerin bzw. eines Schülers der 2. Klasse der Sekundarschule in das Kurzzeitgymnasium erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung von verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen sowie eines Entscheides der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten. Vorausgesetzt die Jugendliche, der Jugendliche erfüllt die Anforderungen, kann sie bzw. er nach der 2. Sekundarklasse in die 1. Klasse des Kurzzeitgymnasiums übertreten.
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