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Übertritt II: 2. Sek. - Kurzzeitgymnasium Abklärungstest

Abklärungstest: Zulassung, Anmeldung, Stoffumfang, Einladung, Entscheid, Rechtsmittel
Titelbild Abklärungstest
Bild Legende:

Zulassung zum Abklärungstest

Kann die Klassenlehrperson unter Einbezug der Beurteilung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers eine Zuweisung ans Kurzzeitgymnasium nicht unterstützen, kann sich die Schülerin, der Schüler für den Abklärungstest anmelden, sofern sie bzw. er die folgenden Voraus­setzungen erfüllt:

  • Die Schülerin, der Schüler besucht in allen Niveaufächern den höchsten Niveaukurs.
  • Die Schülerin, der Schüler kann im 1. Semester der 2. Sekundarklasse eine Erfahrungsnote von mindestens 4.8 ausweisen.

Sofern die Schülerin, der Schüler am Abklärungstest teilnimmt, ist sie bzw. er während des Abklärungs­tests vom Schulunterricht in der Gemeinde dispensiert.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Abklärungstest erfolgt bis spätestens 20. März online durch die Erzie­hungsberechtigten.

Der Anmeldung sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Kopien der Zeugnisnoten der 1. und 2. Sekundar­klasse
  • Kopien der von der Klassenlehrperson ausgefüll­ten Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der 1. und 2. Sekundarklasse
  • Formular Erfahrungsnote

Weitere Informationen zum Abklärungstest sowie die nötigen Unterlagen erhalten die Erziehungsberechtigten am Zuweisungsgespräch von der Klassenlehrperson, sofern die Jugendliche, der Jugendliche die Voraussetzungen für die Zulassung zum Abklärungstest erfüllt. 

Anmeldeformular Abklärungstest

Informationen und Daten

Hier finden Sie weitere Informationen und Daten zum Abklärungstest. 

Stoffumfang am Abklärungstest

Für Schülerinnen und Schüler aus der 2. Sekundar­klasse umfasst der Abklärungstest den Unterrichts­stoff der 1. Sekundarklasse und des 1. Semesters der 2. Sekundarklasse. Eine detaillierte Auflistung des Stoffumfangs wird jeweils im Herbst aufgeschaltet.  

Prüfungsstoff Abklärungstest

Einladung zum Abklärungstest

Die Schülerinnen und Schüler werden von der Über­trittskommission II nach der Anmeldung schriftlich zum Abklärungstest eingeladen. Der Test findet Ende März bzw. anfangs April statt. Im Schreiben werden Datum, Dauer, Ort und weitere Hinweise kommuniziert.

Entscheid

Für den Zuweisungsentscheid bei einer Teilnahme am Abklärungstest ist die Übertrittskommission II zuständig. Der beschwerdefähige Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich bis spätestens Mitte Mai zugestellt.

Rechtsmittel

Das Rechtsmittelverfahren richtet sich nach den Bestim­mungen des Schulgesetzes und des Verwaltungsrechts­pflegegesetzes. Danach kann gegen den Entscheid der Übertrittskommission II eine Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug innert 20 Tagen eingereicht werden.

Weitere Informationen

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