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Über­tritt II: 2. Sek. - Kurz­zeit­gym­na­si­um Zu­wei­sungs­ent­scheid

Zu­wei­sungs­ent­scheid Über­tritt 2. Se­kun­dar­klas­se ins Kurz­zeit­gym­na­si­um
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Der Zu­wei­sungs­ent­scheid wird bis 15. März ge­fällt. Der von den Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten und der Klassen­lehrperson am Zu­wei­sungs­ge­spräch un­ter­zeich­ne­te Zu­wei­sungs­ent­scheid be­rech­tigt zum Be­such des Kurz­zeit­gym­na­si­ums wäh­rend eines Jah­res.

Die Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten sen­den den Zuweisungs­entscheid mit dem Anmeldeformular bis spä­tes­tens 20. März ans Kurz­zeit­gym­na­si­um. Die Klas­sen­lehr­per­son in­for­miert die Schul­lei­tung sowie die Rek­to­rin, den Rek­tor der ge­meind­li­chen Schu­len über den Über­tritt am Ende des 2. Se­kun­dar­schul­jah­res.

Beobachtungs-​ und Be­ur­tei­lungs­un­ter­la­gen

Die Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten kön­nen die Beobach­tungs-​ und Be­ur­tei­lungs­un­ter­la­gen der 2. Klas­se der Se­kun­dar­schu­le zur Vor­be­rei­tung auf das Zu­wei­sungs­ge­spräch aus­fül­len und diese an das Ge­spräch mit der Klas­sen­lehr­per­son mit­brin­gen. Sie er­hal­ten die Un­ter­la­gen von der Klas­sen­lehr­per­son zu Be­ginn des Schul­jah­res.

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