Übertritt II: 2. Sek. - Kurzzeitgymnasium Zuweisungsgespräch
Die Klassenlehrperson der 2. Klasse der Sekundarschule ermittelt im Zuweisungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und der Schülerin, dem Schüler bis spätestens 15. März, ob die Fähigkeiten, Interessen und die mutmassliche Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers dem Kurzzeitgymnasium entsprechen. Die Klassenlehrperson berücksichtigt beim Entscheid die Beurteilung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin, des betreffenden Schülers.