Übertritt von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I: Informationen für Erziehungsberechtigte
Das Übertrittsverfahren I regelt den Übergang am Ende der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I (Werk-, Real-, Sekundarschule, Langzeitgymnasium). Ziel dabei ist es, die Schülerin, den Schüler derjenigen Schulart zuzuweisen, in der sie bzw. er am besten gefördert werden kann.
Der Kanton Zug kennt seit 1993 das prüfungsfreie Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Seitdem hat sich dieses Verfahren bewährt. Denn die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Kindern und Lehrpersonen ermöglicht es, die richtige Schullaufbahn für die Kinder zu wählen. Im Kanton Zug ist das Übertrittsverfahren also nicht einfach ein Entscheid, der hinter verschlossenen Türen gefällt wird. Es ist ein Prozess, in den alle einbezogen sind, zum Wohl des Kindes.
Während sechs Jahren besuchen die Kinder die Primarschule. Von der 5. Primarklasse an beginnt das Übertrittsverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarstufe entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung derjenigen Schulart der Sekundarstufe I zuzuweisen, in der sie am besten gefordert und gefördert werden können. Deshalb ist eine differenzierte Beurteilung der Leistung, der Begabung und der mutmasslichen Entwicklung nötig. Das Verfahren ist prüfungsfrei ausgestaltet. Die Lehrpersonen der 5. und 6. Primarklasse, die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler gestalten das Verfahren gemeinsam. Der Transparenz und dem Dialog wird deshalb grosses Gewicht beigemessen. Der Austausch zwischen den Beteiligten soll dazu beitragen, die Beurteilungen nachvollziehen zu können und Entscheide gemeinsam zu tragen. Bis spätestens 15. März muss in einem Zuweisungsgespräch entschieden werden, welche Schulart der Sekundarstufe I das Kind im nächsten Schuljahr besuchen wird.
In der zum Download zur Verfügung gestellten Informationsschrift werden die Erziehungsberechtigten über die wesentlichen Verfahrensschritte, Zuweisungskriterien und Abläufe informiert. Damit wollen wir die Erziehungsberechtigten bei der Begleitung ihrer Kinder im Zuweisungsprozess unterstützen. Weiterführende Informationen finden Sie mit den folgenden Links:
Thema
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