Übertritt von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I

Das Übertrittsverfahren I regelt den Übergang am Ende der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I (Werk-, Real-, Sekundarschule, Langzeitgymnasium). Ziel dabei ist es, die Schülerin, den Schüler derjenigen Schulart zuzuweisen, in der sie bzw. er am besten gefördert werden kann.
Der Kanton Zug kennt seit 1993 das prüfungsfreie Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Seitdem hat sich dieses Verfahren bewährt. Denn die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Kindern und Lehrpersonen ermöglicht es, die richtige Schullaufbahn für die Kinder zu wählen. Im Kanton Zug ist das Übertrittsverfahren also nicht einfach ein Entscheid, der hinter verschlossenen Türen gefällt wird. Es ist ein Prozess, in den alle einbezogen sind, zum Wohl des Kindes.
Erziehungsberechtigte finden alle relevanten Unterlagen zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I über den folgenden Link: