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Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Repetition der 6. Klasse

Repetition der 6. Klasse

Die Repetition der 6. Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Rektorin, der Rektor ist für den Entscheid zuständig. Mögliche Gründe für eine Repetition sind die familiäre Situation oder ein längerer Schulausfall.

Das Gesuch um Repetition der 6. Klasse muss von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 31. Januar der Rektorin, dem Rektor der Gemeinde eingereicht werden.

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