Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Übertrittskommission I
Übertrittskommission I: Zusammensetzung und Aufgaben der Übertrittskommission
Die Übertrittskommission I des Kantons Zug setzt sich zusammen aus Vertretungen
- der Direktion für Bildung und Kultur;
- der Vereinigung Schule & Elternhaus;
- der Wirtschaft;
- der Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter (VSL);
- der Rektorenkonferenz;
- der Lehrerschaft (je eine Vertretung der Mittelstufe II, der Realschule, der Sekundarschule, des Gymnasiums).
Die Mitglieder der Übertrittskommission I werden von der Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug gewählt.
Die Übertrittskommission hat folgende Aufgaben:
- Sie trifft den Zuweisungsentscheid bei Uneinigkeit zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrperson und wenn es einer Klassenlehrperson aufgrund eines späteren Eintritts einer Schülerin bzw. eines Schülers in die 6. Primarklasse nicht möglich ist, eine Zuweisung vorzunehmen.
- Sie begleitet und überwacht das Übertrittsverfahren.
- Sie erstattet dem Bildungsrat jährlich Bericht über das Verfahren.