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Übertritt I: Primarstufe - Sekundarstufe I Zuweisungskriterien

Kriterien für die Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I

Die Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I basiert auf einer Gesamtbeurteilung verschiedener Faktoren. Grundsätzlich richtet sie sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung des Kindes. Für den Zuweisungsentscheid sind folgende Kriterien massgebend:

  • die fachlichen Kompetenzen, in welche die Beurteilung der methodischen Kompetenzen miteinzubeziehen ist, und der Entwicklungsverlauf der Schülerin, des Schülers in der 5. Klasse und im 1. Semester 6. Klasse (Zeugnisnoten des 2. Semesters 5. Klasse und des 1. Semesters 6. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie «Natur, Mensch, Gesellschaft»);
  • die personalen und sozialen Kompetenzen der Schülerin, des Schülers;
  • die Neigungen und Interessen der Schülerin, des Schülers.

Für den Eintritt ins Langzeitgymnasium gilt zusätzlich ein Orientierungswert von 5.2, welcher sich auf den Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie «Natur, Mensch, Gesellschaft» des 2. Semesters der 5. Klasse und des 1. Semesters der 6. Klasse bezieht und die Gesamtbeurteilung ergänzt. Der Orientierungswert wird zur Verdeutlichung des Kriteriums «Leistungen» miteinbezogen. Es handelt sich bei diesem Wert nicht um einen fixen Mindestdurchschnitt, sondern um einen Notenwert, an welchem sich die Lehrpersonen orientieren. Das heisst, dass in der ganzheitlichen Betrachtung der Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers der Notenwert begründet «übersteuert» werden kann. Massgeblich bleibt stets die Gesamtbeurteilung.

Für die Zuweisung in die Werk-, Real- und Sekundarschule existieren keine verbindlichen Orientierungswerte. Die Leistungsanforderungen werden folgendermassen beschrieben:

Die Schülerin, der Schüler...                                     
Werkschule ... besitzt einfache prakt. Fähigkeiten und wendet sie im Alltag an.
Realschule ... erreicht ein genügendes Leistungsniveau.
Sekundarschule ... erreicht ein gutes Leistungsniveau.

Bezüglich des Einflusses der personalen und sozialen Kompetenzen (überfachliche Kompetenzen) auf den Zuweisungsentscheid ist Folgendes festzuhalten:

  • Je eindeutiger die fachlichen Kompetenzen (Leistungsfähigkeit, Leistungen inkl. methodische Kompetenzen, Zeugnisnoten) den Anforderungen einer Schulart entsprechen, desto kleiner ist der Einfluss der überfachlichen Kompetenzen auf den Zuweisungsentscheid.
  • Je mehr die fachlichen Kompetenzen einem Zwischenbereich zwischen zwei Schularten zugeordnet werden, desto grösser ist der Einfluss der überfachlichen Kompetenzen auf den Entscheid.

 

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