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Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in kantonale Mittelschulen und lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in Fach-, Wirtschaftsmittelschule sowie Kurzzeitgymnasium und die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen
Titelbild Übertritt 3. Sekundarklasse in Fach-, Wirtschaftsmittelschule sowie Kurzzeitgymnasium und die  lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen
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Die Zuweisung einer Schülerin bzw. eines Schülers der 3. Klasse der Sekundarschule in eine kantonale Mittelschule (Fach-, Wirtschaftsmittelschule, Kurzzeitgymnasium) bzw. eine lehrbegleitende Berufsmaturi­tätsschule erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung von verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen so­wie eines Entscheides der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten.

Weiterführende Informationen finden Sie mit den folgenden Links:

 

Vorausgesetzt die Jugendli­che, der Jugendliche erfüllt die Anforderungen, kann sie bzw. er nach der 3. Sekundarklasse in folgende kantonale Schulen übertreten:

Kantonale Mittelschulen

Kurzzeitgymnasium (KZG)
Wirtschaftsmittelschule (WMS)
Fachmittelschule (FMS)

Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

Der Schulort für die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule ist abhängig vom Lehrberuf. Das Amt für Berufsbildung ist zuständig für die Zuweisung an den entsprechenden Schulort.

Amt für Berufsbildung

Weitere Informationen

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