Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in kantonale Mittelschulen und lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen

Die Zuweisung einer Schülerin bzw. eines Schülers der 3. Klasse der Sekundarschule in eine kantonale Mittelschule (Fach-, Wirtschaftsmittelschule, Kurzzeitgymnasium) bzw. eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung von verschiedenen Kriterien und Voraussetzungen sowie eines Entscheides der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten.
Weiterführende Informationen finden Sie mit den folgenden Links:
- Wichtigstes im Überblick
- Zuweisungsgespräch
- Zuweisungskriterien
- Zuweisungsentscheid
- Übertrittskommission II
- Abklärungstest
- Übertritt in lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
- Anforderungen und Kompetenzen
- Termine im Übertrittsverfahren II 2022/23
Vorausgesetzt die Jugendliche, der Jugendliche erfüllt die Anforderungen, kann sie bzw. er nach der 3. Sekundarklasse in folgende kantonale Schulen übertreten:
Kantonale Mittelschulen
Kurzzeitgymnasium (KZG)
Wirtschaftsmittelschule (WMS)
Fachmittelschule (FMS)
Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
Der Schulort für die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule ist abhängig vom Lehrberuf. Das Amt für Berufsbildung ist zuständig für die Zuweisung an den entsprechenden Schulort.
Thema
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Wichtigstes im Überblick
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen Abklärungstest
- Übertritt II: 3. Sek. - Berufsmaturitätsschulen Übertritt in lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Zuweisungsgespräch
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen Übertrittskommission II
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Anforderungen und Kompetenzen
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Zuweisungsentscheid
- Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Zuweisungskriterien