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Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Zuweisungskriterien

Zuweisungskriterien Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in Fach-, Wirtschaftsmittelschule sowie Kurzzeitgymnasium und die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen

Die Zuweisungsgrundlage stützt sich auf eine ganzheitliche Beurteilung der Fähigkeiten und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers ab. Massgebend für eine Zuweisung sind die Leistungen wie auch die überfachlichen Kompetenzen der Schülerin bzw. des Schülers, bezogen auf die aktuelle sowie auf die mutmasslich zukünftige Entwicklung. Die Motivation und das Interesse, eine kantonale Mittelschule bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule zu besuchen, sowie die Vorstellungen der Schülerin bzw. des Schülers über den eigenen schulischen und beruflichen Werdegang sind weitere wichtige Faktoren, die in die Gesamtbeurteilung einbezogen werden.

In Bezug auf einen Übertritt von der 3. Sekundarklasse in eine kantonale Mittelschule bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule sind folgende Kriterien bei einer Gesamtbeurteilung relevant:

  • Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern;
  • die fachlichen Kompetenzen (inklusive der methodischen Kompetenzen) im ersten Semester der 3. Sekundarklasse in den Fächern, welche die Erfahrungsnote bilden (Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, «Räume, Zeiten, Gesellschaften», «Natur und Technik»);
  • der Verlauf der Entwicklung der Schülerin, des Schülers im ersten Semester der 3. Sekundarklasse;
  • die personalen und sozialen Kompetenzen der Schülerin, des Schülers;
  • die Neigungen und Interessen der Schülerin, des Schülers.

Massgebend im Zuweisungsverfahren ist eine Gesamtbeurteilung. Allerdings wird bei einer Zuweisung an eine kantonale Mittelschule resp. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule zusätzlich der Orientierungswert zur Verdeutlichung des Kriteriums «Leistungen» miteinbezogen. Für den Eintritt ins Kurzzeitgymnasium liegt der Orientierungswert bei 5.2, für den Eintritt in die Fach- und Wirtschaftsmittelschule sowie die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen liegt der Orientierungswert bei 5.0.

Beim Orientierungswert handelt es sich nicht um einen fixen Mindestdurchschnitt, welcher für die Zuweisung an eine Mittelschule resp. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule gefordert ist, sondern um einen Notenwert, an welchem sich die zuweisenden Lehrpersonen orientieren. Das heisst, dass in der ganzheitlichen Betrachtung der Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers der Notenwert begründet «übersteuert» werden kann. Massgeblich bleibt die Gesamtbeurteilung. Das erwartete Leistungsniveau wird mit der Nennung des Orientierungswerts aber expliziert.

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