Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Zuweisungsentscheid
Der von den Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrperson am Zuweisungsgespräch unterzeichnete Zuweisungsentscheid berechtigt zum Besuch der kantonalen Mittelschule bzw. lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule während eines Jahres. Die Erziehungsberechtigten leiten den Zuweisungsentscheid mit dem Anmeldeformular bis spätestens 20. März an die betreffende Schule, bei lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen bis Ende März an das Amt für Berufsbildung weiter. Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung sowie die Rektorin, den Rektor der gemeindlichen Schulen über den Übertritt am Ende des 3. Sekundarschuljahres.
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3. Klasse Sekundarschule: Formular «Zuweisungsentscheid» |