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Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Zuweisungsentscheid

Zuweisungsentscheid Übertritt am Ende der 3. Sekundarklasse in Fach-, Wirtschaftsmittelschule sowie Kurzzeitgymnasium und die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen
Bild Legende:

Der von den Erziehungsberechtigten und der Klas­senlehrperson am Zuweisungsgespräch unterzeich­nete Zuweisungsentscheid berechtigt zum Besuch der kantonalen Mittelschule bzw. lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule während eines Jahres. Die Erziehungsberechtigten leiten den Zuweisungs­entscheid mit dem Anmeldeformular bis spä­testens 20. März an die betreffende Schule, bei lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen bis Ende März an das Amt für Berufsbildung weiter. Die Klas­senlehrperson informiert die Schulleitung sowie die Rektorin, den Rektor der gemeindlichen Schulen über den Übertritt am Ende des 3. Sekundarschuljahres.

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