Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen/Berufsmaturitätsschulen Zuweisungsgespräch
Die Klassenlehrperson der 3. Klasse der Sekundarschule ermittelt im Zuweisungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und der Schülerin, dem Schüler bis spätestens 15. März (bei lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschulen bis 25. März), ob die Fähigkeiten, Interessen und die mutmassliche Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers der gewünschten kantonalen Mittelschule bzw. lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule entsprechen. Die Klassenlehrperson berücksichtigt beim Entscheid die Beurteilung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin, des betreffenden Schülers.