Übertritt II: 3. Sek. - Mittelschulen Abklärungstest

Zulassung zum Abklärungstest
Kann die Klassenlehrperson unter Einbezug der Beurteilung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers eine Zuweisung an eine kantonale Mittelschule nicht unterstützen, kann sich die Schülerin, der Schüler für den Abklärungstest anmelden, sofern sie bzw. er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Schülerin, der Schüler besucht in allen Niveaufächern den höchsten Niveaukurs.
- Die Schülerin, der Schüler kann im 1. Semester der 3. Sekundarklasse für einen Übertritt an die FMS und WMS eine Erfahrungsnote von mindestens 4.5, für einen Übertritt ins Kurzzeitgymnasium eine Erfahrungsnote von mindestens 4.8 ausweisen.
Sofern die Schülerin, der Schüler am Abklärungstest teilnimmt, ist sie bzw. er während des Abklärungstests vom Schulunterricht in der Gemeinde dispensiert.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Abklärungstest für das Kurzzeitgymnasium, die Wirtschaftsmittelschule und Fachmittelschule erfolgt bis spätestens 20. März online durch die Erziehungsberechtigten.
Der Anmeldung sind folgende Dokumente beizulegen:
- Kopien der Zeugnisnoten der 2. und 3. Sekundarklasse
- Kopien der von der Klassenlehrperson ausgefüllten Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der 2. und 3. Sekundarklasse
- Formular Erfahrungsnote
Weitere Informationen zum Abklärungstest sowie die nötigen Unterlagen erhalten die Erziehungsberechtigten am Zuweisungsgespräch von der Klassenlehrperson, sofern die Jugendliche, der Jugendliche die Voraussetzungen für die Zulassung zum Abklärungstest erfüllt.
Anmeldeformular Abklärungstest
Informationen und Daten
Hier finden Sie weitere Informationen und Daten zum Abklärungstest.
Stoffumfang am Abklärungstest
Für Schülerinnen und Schüler aus der 3. Sekundarklasse umfasst der Abklärungstest den Unterrichtsstoff der 1. und 2. Sekundarklasse sowie des 1. Semesters der 3. Sekundarklasse. Eine detaillierte Auflistung des Stoffumfangs wird jeweils im Herbst aufgeschaltet.
Einladung zum Abklärungstest
Die Schülerinnen und Schüler werden von der Übertrittskommission II nach der Anmeldung schriftlich zum Abklärungstest eingeladen. Der Test findet Ende März bzw. anfangs April statt. Im Schreiben werden Datum, Dauer, Ort und weitere Hinweise kommuniziert.
Entscheid
Für den Zuweisungsentscheid bei einer Teilnahme am Abklärungstest ist die Übertrittskommission II zuständig. Der beschwerdefähige Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich bis spätestens Mitte Mai zugestellt.
Rechtsmittel
Das Rechtsmittelverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Danach kann gegen den Entscheid der Übertrittskommission II eine Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug innert 20 Tagen eingereicht werden.