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Übertritt während 1. Sek. - Langzeitgymnasium Zuweisungskriterien

Kriterien für die Zuweisung ins Langzeitgymnasium

Bis spätestens zum 1. Dezember kann eine Schülerin, ein Schüler in die 1. Klasse des Gymnasiums übertreten, sofern eine deutliche Unterforderung feststellbar ist und er von der Klassenlehrperson in Absprache mit den anderen Lehrpersonen dafür empfohlen wird. Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers. Folgende Kriterien sind für den Zuwei­sungsentscheid massgebend:

  • die fachlichen Kompetenzen der Schülerin bzw. des Schülers, in welche die Beurteilung der methodischen Kompetenzen miteinzubeziehen ist, von Beginn der 1. Sekundarklasse bis spätestens 10. November, wobei eine deutliche Unterforderung feststellbar sein muss;
  • die personalen und sozialen Kompetenzen der Schülerin, des Schülers;
  • die Neigungen und Interessen der Schülerin, des Schülers;
  • Orientierungswert von 5.2 (in Bezug auf den Zwischenstand), welcher sich zu je einem Drittel aus den folgenden Fachbereichen zusammensetzt:
    1. Deutsch;
    2. Mathematik sowie
    3. «Räume, Zeiten, Gesellschaften» und «Natur und Technik»

    Massgebend im Zuweisungsverfahren ist eine Gesamtbeurteilung. Allerdings wird bei einer Zuweisung an eine kantonale Mittelschule zusätzlich der Orientierungswert zur Verdeutlichung des Kriteriums «Leistungen» miteinbezogen. Für den Eintritt ins Langzeitgymnasium liegt der Orientierungswert bei 5.2.

    Beim Orientierungswert handelt es sich nicht um einen fixen Mindestdurchschnitt, welcher für die Zuweisung an eine Mittelschule gefordert ist, sondern um einen Notenwert, an welchem sich die zuweisenden Lehrpersonen orientieren. Das heisst, dass in der ganzheitlichen Betrachtung der Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers der Notenwert begründet «übersteuert» werden kann. Massgeblich bleibt die Gesamtbeurteilung. Das erwartete Leistungsniveau wird mit der Nennung des Orientierungswerts aber expliziert.

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