Übertritt während 1. Sek. - Langzeitgymnasium Zuweisungsentscheid
Zuweisungsentscheid Sekundarstufe Langzeitgymnasium
Der Zuweisungsentscheid muss von der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten bis spätestens 10. November gefällt werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular «Zuweisungsentscheid» wird von der Klassenlehrperson dem gemeindlichen Rektorat zugestellt und anschliessend der Übertrittskommission I des Kantons Zug weitergeleitet. Die Schulleitung der Gemeinde ist vorgängig über den Übertritt zu informieren.
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1. Klasse Sekundarschule: Formular «Zuweisungsentscheid» |