Datenschutz

Datenschutzbestimmungen zum Umgang mit Schülerdaten werden im Schulgesetz (BGS 412.11; bitte aktuellste Version auswählen) in § 23a geregelt. Soweit das Schulgesetz nichts anderes regelt, gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BGS 157.1; bitte aktuellste Version auswählen).
Da mit der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien Risiken und Gefahren verbunden sind, hat die Datenschutzstelle des Kantons Zug fünf Merkblätter zu den Themen "Sicherer Umgang mit Daten", "Passwort", "E-Mail", "Internet" und "Mobile Geräte und Datenträger" erarbeitet und publiziert.
Ebenfalls verweisen wir auf den "Datenschutz-Leitfaden für die gemeindlichen Schulen". Der Leitfaden richtet sich an Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitende und Mitarbeitende der Schuladministration. Er gibt praktische Hinweise im Umgang mit Daten von Schülerinnen und Schülern im Schulalltag.
Diverse weitere Ausführungen und Publikationen im Kontext mit dem Datenschutz wurden von der Datenschutzstelle des Kantons Zug in der Schulinfo Zug veröffentlicht und stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung: