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Sport

Richtlinien zum SchwimmenÜbergangslehrplan Sport

Schwimmen
Die Richtlinien für die Sicherheit im und am Wasser, welche der Bildungsrat am 18. November 2011 beschlossen hat,

  • gelten für alle gemeindlichen Schulen im Kanton Zug
  • regeln den Auftrag, die Obhuts- und Sorgfaltspflicht der Lehrpersonen,
  • klären die Voraussetzungen für Lehrpersonen zum Erteilen von Schwimmunterricht,
  • klären die Voraussetzungen für Aufsichtspersonen beim Schwimmen resp. Baden,
  • beschreiben die Weiterbildungspflicht für Lehrpersonen
  • und definieren die Gruppengrösse.

Die Richtlinien sind mit Empfehlungen in Form einer Checkliste für Lehrpersonen ergänzt, welche die Vorbereitung von sicheren Schwimmlektionen und sicheren Aufenthalten im und am Wasser erleichtern.

Sport in der Schule - Auszug aus den rechtlichen Grundlagen (SpoFöG und SpoFöV)

«Sport in der Schule - Auszug aus den rechtlichen Grundlagen (SpoFöG und SpoFöV), Erläuterungen sowie Kommentare» ist ein Arbeitspapier. Es ist einerseits eine Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen für den Bereich Sport in der Schule (von der obligatorischen Schule bis und mit Sekundarstufe II Allgemein- und Gymnasialbildung) und anderseits sind praktische Erläuterungen sowie Empfehlungen zu diesen Grundlagen und deren Umsetzung enthalten. Das Dokument wurde von der KKS (Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten), einer Fachkonferenz der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) erstellt.

Rechtliche Grundlagen (SpoFöG und SpoFöV)

Rechtliche Grundlagen (SpoFöG und SpoFöV)
Typ Titel
Rechtliche Grundlagen (SpoFöG und SpoFöV)

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