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Anerkennungsverfahren für neue Privatschulen

Anerkennung von PrivatschulenAnerkennungsverfahren Privatschulen
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Errichtung von Privatschulen
Die Errichtung von Privatschulen im Kanton Zug ist gewährleistet. Als Teil der Bildungslandschaft des Kantons Zug haben Privatschulen hier eine lange Tradition.  Durch die Breite des Angebots stellen sie einen Standortvorteil dar. Zudem inspirieren sich private und öffenlich-rechtliche Schulen immer wieder gegenseitig.

Anerkennung durch die Direktion für Bildung und Kultur
Privatschulen bedürfen der Anerkennung durch die Direktion für Bildung und Kultur, wenn sie den Unterricht im Bereich der obligatorischen Schulzeit übernehmen wollen.
Die Direktion für Bildung und Kultur kann Privatschulen im Bereich des obligatorischen Kindergartens, der Primar- und Sekundarstufe I anerkennen, wenn sie einen Unterricht gewährleisten, der den Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Schule gerecht wird. Die Qualität der anerkannten Privatschulen wird periodisch durch eine fachliche Aussensicht geprüft (Externe Schulevaluation). Die Anerkennung kann u.a. entzogen werden, wenn Missstände nicht behoben werden, die Lernziele am Ende der obligatorischen Schulzeit nicht erreicht werden oder der Unterricht aus anderen Gründen gefährdet ist.

Informationsblatt

Informationsblatt
Typ Titel
Wegleitung: Anerkennungsverfahren für Privatschulen

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