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Absenzen in Halbtagen, Sekundarstufe I

längere Absenzen, nicht begründete Absenzen, begründete Absenzen
Tische mit Stühlen in Raum
Bild Legende:

Primarstufe und Sekundarstufe I
Längere Absenzen: Der Grund für längere Absenzen wird im Zeugnis unter Bemerkungen vermerkt. Unter längeren Absenzen werden bspw. mehrwöchige unfall- oder krankheitsbedingte Absenzen verstanden. Aus Datenschutzgründen darf die Krankheit selbst oder das Spital, in welchem eine Schülerin, ein Schüler hospitalisiert wurde, nicht im Zeugnis namentlich erwähnt werden. Die Textbausteine unter Bemerkungen lauten:

  •  Krankheitsbedingte Absenz vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx
  • Unfallbedingte Absenz vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx

Sekundarstufe I
Kürzere Absenzen werden nur im Zeugnis der Sekundarstufe I festgehalten. Es wird unterschieden zwischen bewilligten bzw. begründeten und unbewilligten bzw. unbegründeten Absenzen.

Absenzen werden in Halbtagen eingetragen. Als Absenz gilt, wenn die Schülerin, der Schüler die Mehrheit der Unterrichtslektionen an einem Vor- bzw. Nachmittag fehlt.

a) Nicht als Absenz gelten:

  • das Zuspätkommen zum Unterricht;
  • allfällige Schnuppertage.

Diesbezüglich werden keine Absenzen im Zeugnis eingetragen.

b) Bewilligte / begründete Absenzen

  • Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, für vorhersehbare Absenzen eine Bewilligung einzuholen.
  • Für unvorhersehbare Abwesenheiten müssen sie den Grund mitteilen.

c) Unbewilligte / unbegründete Absenzen

  • Unbewilligte Absenzen sind voraussehbare Absenzen, für welche keine Bewilligung eingeholt wurde. Darunter fällt bspw. das Fernbleiben vom Unterricht trotz abgelehntem Urlaubsgesuch.
  • Eine Absenz gilt als unbegründet, wenn die Erziehungsberechtigten bspw. das Fernbleiben vom Unterricht nicht begründen.

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