Anzahl Leistungsbewertungen pro Fach und Semester für Zeugnisnoten
Gemäss § 2 Abs. 4 des Reglements über die Promotion an den öffentlichen Schulen (BGS 412.113) müssen die für die Zeugnisnoten berücksichtigten Leistungsbewertungen dokumentiert und in genügender Anzahl vorhanden sein.
In den Materialien des Bildungsratsbeschlusses vom 28. Februar 2011 sind die Ausführungen zu dieser Bestimmung enthalten. Es wird festgehalten, dass die Leistungsbewertungen im Zeugnis repräsentativ sein müssen, um Fehlbeurteilungen auszuschliessen, die sich aufgrund zu wenig bewerteter Leistungen ergeben können. Eine angemessene Anzahl von Bewertungen pro Fach und Semester entspricht zudem den Grundsätzen Beurteilen und Fördern B&F und dem bildungsrätlichen Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen. In den ersteren ist festgehalten, dass der Schülerin, dem Schüler regelmässig Auskunft über den Erreichungsgrad der definierten Anforderungen gegeben wird. Im letzteren wird vorgegeben, dass die für die Zeugnisnoten berücksichtigten Leistungsbewertungen dokumentiert und in genügender Anzahl vorhanden sein müssen. Als Richt- und Orientierungswert dient den Lehrpersonen die Angabe aus "Schweizerisches Schulrecht" (Piotke, 2003, 2. vollständig überarb. Aufl.), welche pro Semester mindestens so viele Leistungsbewertungen vorsieht, wie im betreffenden Fach pro Woche Lektionen erteilt werden. Bei Fächern, die nur mit einer Lektion pro Woche dotiert sind, müssen es mindestens zwei Leistungsbewertungen sein.
Vielfältige Beurteilungsanlässe
Die kompetenzorientierte Beurteilung beinhaltet vielfältige Beurteilungsanlässe, welche eine Leistungseinschätzung zulassen. Leistungsbewertungen müssen nicht immer mehrseitige, schriftliche Tests sein. Beurteilungsanlässe gestalten sich auch so, dass zum Beispiel gleichzeitig verschiedene Kompetenzbereiche in einer Sprache oder über mehrere Fachbereiche hinaus beurteilt und bewertet werden können.
Lehrpersonen können Leistungen mit Noten, Punkten, Prädikaten, Symbolen, Verbalaussagen bewerten. Zusätzliche Bemerkungen zum Bewertungsanlass informieren zum Beispiel über gemachte Beobachtungen während des Lernprozesses oder über Auffälligkeiten beim Beurteilungsanlass.
Zeugnisnote
Für die Erstellung der Zeugnisnote macht sich die Lehrperson ein Bild über die verschiedenen Ergebnisse. Aufgrund der Analyse der Resultate und gemachter Beobachtungen setzt die Lehrperson die Zeugnisnote. Die Zeugnisnoten setzen sich dementsprechend aus Bewertungen von unterschiedlichen Leistungssituationen zusammen. Bei den Sprachfächern müssen mündliche Aspekte genau so gewichtet werden, wie die schriftlichen. Es werden zudem auch Arbeiten von Schülerinnen und Schülern (bspw. eigenständig erarbeitete Themenhefte), bildnerische und musische Ausdrucksformen, hergestellte Produkte (Werkarbeiten, Modelle) bewertet.