«Ersatzangebot» und «Begleitetes Studium»

«Ersatzangebot»
Schülerinnen und Schüler der Werk- und Realschule können unter bestimmten Umständen eine Fremdsprache abwählen (vgl. «Umsetzungshilfe Stundentafeln»). Über das Ersatzangebot entscheidet die Rektorin, der Rektor nach Anhören der Beteiligten (Lehrpersonen, Schulische Heilpädagogin, Schulischer Heilpädagoge, Erziehungsberechtigte, evtl. Schülerin, Schüler, weitere Fachpersonen).
Das Ersatzangebot ist bei der Abwahl einer Fremdsprache in erster Linie ein Angebot für (integrierte) Werkschülerinnen und Werkschüler und kann bei grossen Sprachschwierigkeiten im Einzelfall auch bei Realschülerinnen und Realschülern zum Tragen kommen. Ersatzangebote sind individuelle und fokussierte Angebote, ausgerichtet auf die Bedürfnisse einer Schülerin, eines Schülers, mit den fachlichen Schwerpunkten Deutsch und Mathematik sowie unter steter Berücksichtigung der Förderung der überfachlichen Kompetenzen. Die Förderziele und Fördermassnahmen sind im Rahmen des Schulischen Standortgesprächs (SSG) gemäss § 6c des Reglements zum Schulgesetz vom 10. Juni 1992 (BGS 412.112) sowohl gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten, der Schulischen Heilpädagogin, dem Schulischen Heilpädagogen, der Klassenlehrperson sowie allenfalls weiteren involvierten Fachpersonen als auch unter Einbezug der Schülerin, des Schülers zu definieren. Es sind die individuellen Voraussetzungen der Schülerin, des Schülers und die Bedingungen der schulischen Situation zu berücksichtigen.
Gemäss «Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung» unterstützen und fördern die Schulischen Heilpädagoginnen, die Schulischen Heilpädagogen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf. Sie begleiten und unterstützen sie beim Aufbau von Basisfunktionen der Fachkompetenzen sowie der überfachlichen Kompetenzen. Sie verfügen über angemessene Instrumente und entsprechende Kompetenzen, um den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu erfassen. Die Schulische Heilpädagogin, der Schulische Heilpädagoge ist verantwortlich für die Gestaltung und Umsetzung des Ersatzangebots sowie dessen Begleitung. Sie bzw. er begleitet die Schülerin, den Schüler und ist Ansprechperson für die Erziehungsberechtigten und die Lehrpersonen. Ebenso ist sie bzw. er verantwortlich für die Kommunikation mit allen Beteiligten.
Für Werkschülerinnen und Werkschüler ist für alle Klassen der Sekundarstufe I ein Ersatzangebot bereitzustellen.
Unter Bemerkungen ist folgender Textbaustein einzutragen:
- Ersatzangebot anstelle von Französisch
- Ersatzangebot anstelle von Englisch
«Begleitetes Studium»
Ab der 2. Klasse der Sekundarstufe I kann «Begleitetes Studium» gewählt werden, wenn eine Abwahl einer Fremdsprache erfolgte
- aufgrund der Profilbildung von Realschülerinnen und Realschülern.
- aufgrund deutlicher Sprachschwierigkeiten von Werkschülerinnen, Werkschülern, Realschülerinnen, Realschülern in Absprache mit dem Lehrpersonenteam.
Das «Begleitete Studium» ist förderorientiert gestaltet und fokussiert auf die Bereiche Sprachen und Mathematik im Sinne von «Stärken stärken, Lücken füllen». Verschiedene Lern- und Arbeitsstrategien werden thematisiert, angewandt und reflektiert.
- Begleitetes Studium anstelle von Französisch
- Begleitetes Studium anstelle von Englisch