Fächerdispensation
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Allgemeine Fächerdispensation
Überdauernde Lernzielanpassungen können in Ausnahmesituationen zur Entlastung der Schülerin, des Schülers bis zu einer Fächerdispensation führen (§ 6a Abs. 4 Reglement zum Schulgesetz). Dies gilt auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I für alle Klassen. Die Rektorin, der Rektor entscheidet sowohl über die überdauernden Lernzielanpassungen als auch über die Fächerdispensation. Im Zeugnis wird dann unter Bemerkungen der Vermerk
- «Dispensation in…(Fach vermerken)» eingetragen.