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Lernzielanpassungen

Lernzielanpassungen

Lernzielanpassungen sind Massnahmen der besondern Förderung. Dabei wird zwischen vorübergehenden und überdauernden Lernzielanpassungen unterschieden:

 Vorübergehende Lernzielanpassungen

Vorübergehende Lernzielanpassungen können in der Regel für maximal zwei Jahre angeordnet werden, dies

  • in einem oder mehreren Fächern als Folge besonderer Ereignisse, bei Schülern mit ungenügenden Deutschkenntnissen und bei Schülern mit fehlendem Fremdsprachenunterricht vor der Wohnsitznahme im Kanton Zug oder
  • in mehreren Fächern bei Schülern mit Beeinträchtigungen im Lernen, die Lernzielanpassungen notwendig machen, sowie aufgrund der Stellungnahme des SPD.

 Überdauernde Lernzielanpassungen

Überdauernde Lernzielanpassungen in einem oder mehreren Fächern können angeordnet werden, wenn die Lernziele deutlich nicht erreicht werden und die mutmassliche Leistungsentwicklung zeigt, dass dies auch künftig der Fall sein wird. Sofern keine Lernbehinderung vorliegt, dürfen überdauernde Lernzielanpassungen, mit Ausnahme bei Vorliegen einer schweren Lese-Rechtschreib-Störung, in maximal zwei Fächern vorgenommen werden.

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