Reguläre Beschulung
Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich «regulär» geschult. Das bedeutet, sie erreichen in der Regel die geforderten Lernziele. Lernzielanpassungen in einzelnen Fächern, Fachbereichen sind möglich.
Vorübergehende Lernzielanpassungen können trotzdem befristet in einem oder mehreren Fachbereichen oder bei der vorübergehenden Anpassung von überfachlichen Kompetenzen angeordnet werden, dies
- als Folge besonderer Ereignisse;
- bei Schülerinnen und Schülern mit ungenügenden Deutschkenntnissen;
- bei Schülerinnen und Schülern mit fehlendem Fremdsprachenunterricht vor der Wohnsitznahme im Kanton Zug;
- bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Lernen, die Lernzielanpassungen notwendig machen, und gestützt auf die Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes.
Kinder und Jugendliche mit überdauernden Lernanpassungen in maximal zwei Fächern gelten immer noch als «regulär» geschult, sofern feststeht, dass keine Lernbehinderung vorliegt.
Lernzielanpassungen sind unter Bemerkungen deklariert.