Teilleistungsstörungen
Liegt eine ausgewiesene, spezifische Teilleistungsstörung im Bereich Rechnen oder Lesen und Schreiben vor, handelt es sich meist um eine überdauernde Schwierigkeit, die überdauernde Lernzielanpassungen notwendig macht.
Im Rahmen einer ausgewiesenen, spezifischen Teilleistungsstörung muss individuell geprüft werden, ob für die betroffene Schülerin, den betroffenen Schüler die Zeugnis-Notengebung in den Sprachfächern oder in der Mathematik möglich ist. Die Rektorin, der Rektor entscheidet über den Verzicht der Beurteilung im Zeugnis.
Lese-Rechtschreib-Störung
Sehr häufig kann bei einer Lese-Rechtschreib-Störung trotzdem eine Sprachnote im Zeugnis erteilt werden, bei welcher alle Bereiche der Sprachfächer berücksichtigt werden. Bei starker Ausprägung kann jedoch in einzelnen Beurteilungsbereichen (z. B. die Orthografie und die Grammatik, welche in «Sprache(n) im Fokus» erfasst sind) auf die Notengebung verzichtet werden und trotzdem eine Gesamtnote im Zeugnis gesetzt werden, sofern die Gesamtnote vertretbar und repräsentativ ist. Dieser Vorgang muss nicht vom Rektor bzw. von der Rektorin bewilligt werden, da nicht auf die Zeugnisnote verzichtet wird, sondern lediglich auf einen Teilbereich. Der Entscheid über den Verzicht eines einzelnen Beurteilungsbereiches bei der Bewertung eines Sprachfachs im Zeugnis wird in Zusammenarbeit zwischen der Klassenlehrperson, der Logopädin und der Schulischen Heilpädagogin, dem Schulischen Heilpädagogen gefällt und im Rahmen des Schulischen Standortgesprächs protokolliert. Da eine Gesamtnote im betreffenden Sprachfach im Zeugnis eingetragen werden kann, muss kein Lernbericht über den nicht berücksichtigten Fertigkeitsbereich erstellt werden.
LehrerOffice
Werden bei der Erteilung der Zeugnisnote in den Sprachfächern einzelne Beurteilungsbereiche (z. B. Rechtschreibung) nicht berücksichtigt oder weniger gewichtet, wird dies im Zeugnis unter «Bemerkungen» wie folgt vermerkt:
* Anpassung der Kompetenzbereiche wegen Lese-Rechtschreib-Schwäche
Dieser Textbaustein unter Bemerkungen wird mit einem Stern einer oder mehreren Zeugnisnoten in den Sprachfächern zugeordnet. Ausnahmsweise wird diesbezüglich die Zeugnisnote unter «Bemerkungen» kommentiert. Der Kommentar dient dazu, festzuhalten, dass bei der Erteilung dieser Zeugnisnote nicht sämtliche Beurteilungsbereiche berücksichtigt wurden.
Dyskalkulie
Bei der Teilleistungsstörung «Dyskalkulie» besteht ebenfalls eine Möglichkeit, bei der Beurteilung im Zeugnis auf die Verrechnung einzelner Leistungsbewertungen zu verzichten und dennoch eine Zeugnisnote zu erteilen, analog der Möglichkeit bei der Lese-Rechtschreib-Störung. Im Unterschied zu den Sprachfächern existieren im Fach Mathematik allerdings keine Vorgaben im Promotionsreglement wie sich die Zeugnisnote zusammensetzen muss (vgl. Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache(n) im Fokus, Literatur im Fokus). Es besteht insofern keine Möglichkeit, gewisse Beurteilungsbereiche (bspw. Rechtschreibung) bei der Verrechnung der Zeugnisnote auszublenden, sondern nur die Möglichkeit, einzelne Leistungsbewertungen, die aufgrund der Dyskalkulie das Gesamtbild im Fach Mathematik massgeblich verändern, nicht in die Zeugnisnote einzurechnen. Die Zeugnisnote muss dennoch repräsentativ sein. Sie hat die volle Gültigkeit. Auch wenn in der Zeugnisnote einzelne Leistungsbewertungen nicht eingerechnet wurden, muss kein Lernbericht erstellt werden.
LehrerOffice
Werden bei der Erteilung der Zeugnisnote im Fach Mathematik einzelne Leistungsbewertungen nicht berücksichtigt oder weniger gewichtet, wird dies im Zeugnis unter «Bemerkungen» wie folgt vermerkt:
* Anpassung der Kompetenzbereiche wegen Rechenschwäche
Dieser Textbaustein unter Bemerkungen wird mit einem Stern der Zeugnisnote im Fach Mathematik zugeordnet. Ausnahmsweise wird diesbezüglich die Zeugnisnote unter «Bemerkungen» kommentiert. Der Kommentar dient dazu, festzuhalten, dass bei der Erteilung dieser Zeugnisnote nicht sämtliche Beurteilungsbereiche berücksichtigt wurden.
Wird allerdings aufgrund einer schweren Dyskalkulie auf die Erteilung einer Zeugnisnote vollumfänglich verzichtet, wird unter Bemerkungen folgender Textbaustein vermerkt:
* Beurteilung mit Lernbericht wegen überdauernd angepasster Lernziele
Ein Lernbericht ist in dieser Situation verbindlich zu erstellen und dem Zeugnis beizulegen.