Wechsel der Schulart
Wechsel auf Beginn des neuen Schuljahres
In der Regel erfolgen die Wechsel der Schularten auf Beginn eines neuen Schuljahres. Grundlage für diesen Wechsel ist das Formular «Wechsel der Schulart», welches in LehrerOffice oder im Internet abrufbar ist.
Wechsel während des Schuljahres
Sofern eine deutliche Unter- oder Überforderung feststellbar ist, ist ausnahmsweise auf Empfehlung des Lehrpersonenteams sowie im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten ein Wechsel der Schulart während des Schuljahres möglich. Grundlage für diesen Wechsel ist das Formular «Wechsel der Schulart», welches in LehrerOffice abrufbar ist.
Terminierung
Im Promotionsreglement sind für den früheren Schulartenwechsel keine klar definierten Termine und keine Rahmenbedingungen zur Zeugniserstellung festgehalten. Um dennoch eine einheitliche Praxis im Kanton Zug zu etablieren, sind von kantonaler Seite her folgende Empfehlungen wegleitend:
Grundsätzlich wird der Zeitpunkt des früheren Schulartenwechsels so terminiert, dass anschliessend genügend Zeit für eine repräsentative Leistungsbeurteilung in der neuen Schulart zur Verfügung steht. Ganz frühe Wechsel zu Beginn des 1. Semesters bzw. Wechsel auf Beginn des 2. Semesters begünstigen den Prozess.
Zuständigkeit
Die Klassenlehrperson nach dem Wechsel der Schulart ist zuständig für die Erstellung des Zeugnisses.
Zeugnisnoten
Verrechnungsmodelle von Noten aus beiden Schularten sind rechtlich nicht zulässig. Die Noten sind nicht vergleichbar. Die Noten im Zeugnis basieren einzig auf den Leistungsbeurteilungen derjenigen Schulart, die im Kopf des Zeugnisses ausgewiesen ist.
Formulare
Typ | Titel |
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Wechsel der Schulart |