Leistungsvereinbarung
Das Schulgesetz bestimmt, dass der Gemeinderat als oberste gemeindliche Schulbehörde die strategische Steuerung und Aufsicht der Schule wahrnimmt (Schulgesetz § 60 Abs. 1).
Die Leistungsvereinbarung ist das zentrale Instrument der strategischen Führung der gemeindlichen Schule. Der Gemeinderat trifft mit der Schulleitung eine längerfristig ausgerichtete Leistungsvereinbarung und überprüft deren Erfüllung.

Information
Die Broschüre "Leistungsvereinbarung" kann zum Preis von Fr. 5.00 bei der Lehrmittelzentrale Zug bezogen werden. Bezugsadresse: Lehrmittelzentrale Zug, info.lmz@zg.ch oder Tel. 041 728 29 21.
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Typ | Titel |
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Handreichung 'Leistungsvereinbarung' | |
Leistungsvereinbarung - Excel-Vorlage |