Sonderschulung

Sonderschulung obligatorische Schulzeit:
Sonderschulung ist integrierender Bestandteil des öffentlichen Bildungsauftrags. Unter Sonderschulung wird der Einsatz von sonderpädagogischen Angeboten zur Erfüllung des besonderen Bildungsbedarfs eines Kindes oder Jugendlichen verstanden, insbesondere im Fall einer Behinderung. Sonderschulung kann in integrativer oder separativer Form erfolgen. Sie umfasst auch die Heilpädagogische Früherziehung.
Die Sonderschule nimmt ausschliesslich Kinder und Jugendliche auf, die ausgewiesenen Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben.
Der Kanton Zug hat mit kommunalen und privaten Schulträgern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, um das Angebot für verstärkte Massnahmen (Sonderschulung) während der obligatorischen Schulzeit zu gewährleisten. Kinder und Jugendliche (in begründeten Fällen bis 20 Jahre), die behindert sind oder besonders gefördert werden müssen und die mit den integrativen oder separativen sonderpädagogischen Angeboten der gemeindlichen Schule nicht angemessen gefördert werden können, haben Anspruch auf eine Sonderschulung.
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist die verantwortliche kantonale Fachstelle für das Abklärungsverfahren und die Gesamtbeurteilung bei allen Behinderungsarten.
Heilpädagogische Früherziehung
Heilpädagogische Früherziehung wird durch den Heilpädagogischen Dienst Zug (HPD Zug) angeboten. Die Angebote umfassen die heilpädagogische Abklärung und Förderung von Kindern im Vorschulalter und in begründeten Fällen im Kindergarten sowie die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten. Ebenfalls zum Angebot gehören Logopädie und Psychomotorik-Therapie. Um diese Angebote abdecken zu können, arbeitet der HPD Zug mit entsprechenden Fachpersonen zusammen.
Nicht vom HPD Zug angeboten wird Heilpädagogische Früherziehung für Kinder mit Seh- und Hörbehinderung. Diese Angebote erfolgen durch die spezialisierten Früherziehungsdienste der sonderpädagogischen Zentren Sonnenberg, Baar resp. Hohenrain LU.
Der Kanton Zug hat mit dem Heilpädagogischen Dienst Zug (HPD Zug) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, um das Angebot der heilpädagogischen Früherziehung zu gewährleisten. Die heilpädagogische Früherziehung richtet sich an Kinder, die während der ersten Lebensjahre in ihrer physischen, emotionalen, sozialen, sprachlichen oder kognitiven Entwicklung erheblich gefährdet oder behindert sind. Die heilpädagogische Früherziehung steht von der Geburt bis zum Eintritt in den freiwilligen Kindergarten zur Verfügung. In begründeten Fällen kann sie im freiwilligen und obligatorischen Kindergartenjahr weitergeführt werden.
Information über Zuweisungsverfahren und Angebot der Sonderschulung:
Internet | Telefon | |||||
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Abteilung Sonderpädagogik |
Eine Liste der Sonderschulen im Kanton Zug bildet alle Sonderschulen, mit denen eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde, ab.