Ateliers
Der Kanton Zug unterhält seit Oktober 1997 ein Wohnatelier in Berlin und vergibt dieses für einen mehrmonatigen Aufenthalt (4-6 Monate). Zur Förderung von Kunstschaffenden aller Sparten unterhalten die Zentralschweizer Kantone Schwyz, Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug seit März 2000 gemeinsam ein Wohnatelier in New York.
Professionelle Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich seit 2013 um ein Reisestipendium «Atelier Flex» bewerben. Das «Atelier Flex» unterstützt ein individuelles Reiseprojekt und ist nicht an ein existierendes Atelier gebunden.
Alle Ateliers werden aus dem Lotteriefonds finanziert.
Jährlich können sich Kunstschaffende um Atelierstipendien bewerben. Der Kanton Zug schreibt das Zuger Atelier in Berlin und das Atelier Flex für Zuger Kunstschaffende aus. Für den viermonatigen Aufenthalt im Atelier in New York können sich im 2022 Künstlerinnen und Künstler aus den Kantonen Schwyz und Zug bewerben. Aufgrund der Corona-Situation wurden der Atelierplatz 2021 des Kantons Obwalden auf das Jahr 2024 verschoben. Kunstschaffende aus diesem Kanton können sich erst wieder im August 2025 für das Jahr 2027 bewerben.
Das Bewerbungsfenster für die Atelierstipendien 2024 ist geschlossen. Die Ausschreibung für das Jahr 2025 erfolgt ab Ende August 2023.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Reglement Atelier Berlin 2024 | 15.08.2022 | |
Reglement Atelier Flex 2022 | 15.08.2022 | |
Reglement Atelier New York 2024 | 15.08.2022 | |
Teilnahmebedingungen Atelier New York 2024 | 15.08.2022 | |
Teilnahmebedingungen Atelier Berlin 2024 | 15.08.2022 | |
Teilnahmebedingungen Atelier Flex 2022 | 15.08.2022 |