Förderbeiträge
Förderbeiträge
An Zuger Künstlerinnen und Künstler aller Sparten vergibt der Regierungsrat des Kantons Zug jedes Jahr Förderbeiträge. Es werden Weiterbildung, konkrete Projekte oder das freie künstlerische Schaffen unterstützt. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus. Seit diesem Jahr steht jährlich eine Summe von total 150 000 Franken zur Verfügung.
Voraussetzungen:
- Höchstalter 40 Jahre (bis und mit Jahrgang 1983)
- Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz (gemäss Art. 23 ff. ZGB) im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mind. 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
- Die Beiträge können höchstens dreimal gewährt werden.
- Gleichzeitige Bewerbung um das Zuger Werkjahr und um einen Förderbeitrag ist nicht möglich
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Teilnahmebedingungen Zuger Förderbeiträge 2023 | 14.03.2023 |