Förderbeiträge und Zuger Werkjahr
Förderbeiträge
Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Ab diesem Jahr stehen 150 000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projekts oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Die Förderbeiträge wie auch das Werkjahr werden aus dem Lotteriefonds finanziert.
Zuger Werkjahr
Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken an eine Zuger Künstlerin bzw. an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.
Ausschreibung 2023
Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich bis am Montag, 8. Mai 2023 für die Zuger Förderbeiträge und das Werkjahr bewerben. Hier geht es zur Anmeldung. Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie in den Downloads.
Anmeldeformular und Teilnahmebedingungen
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Teilnahmebedingungen Zuger Förderbeiträge 2023 | 14.03.2023 | |
Teilnahmebedingungen Zuger Werkjahr 2023 | 14.03.2023 |