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Förderbeiträge und Zuger Werkjahr

FörderbeiträgeZuger Werkjahr

 

Förderbeiträge

Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Ab diesem Jahr stehen 150 000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projekts oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Die Förderbeiträge wie auch das Werkjahr werden aus dem Lotteriefonds finanziert.

Zuger Werkjahr

Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken an eine Zuger Künstlerin bzw. an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.

Ausschreibung 2023

Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich bis am Montag, 8. Mai 2023 für die Zuger Förderbeiträge und das Werkjahr bewerben. Hier geht es zur Anmeldung. Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie in den Downloads.

Anmeldeformular und Teilnahmebedingungen

Anmeldeformular und Teilnahmebedingungen
Typ Titel Bearbeitet
Teilnahmebedingungen Zuger Förderbeiträge 2023 14.03.2023
Teilnahmebedingungen Zuger Werkjahr 2023 14.03.2023

Weitere Informationen

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