Zuger Werkjahr
Werkjahr
Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel 'Zuger Werkjahr' einen Werkjahresbeitrag von 50 000 Franken an eine Zuger Künstlerin bzw. an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 30 Jahre (ab Jahrgang 1993)
- Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz (gemäss Art. 23 ff. ZGB) im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
- herausragende künstlerische Leistung
- überzeugendes Projekt
- Das Schaffen der Person muss über die kantonale Rezeption hinaus nationale Ausstrahlung aufweisen.
- Gleichzeitige Bewerbung um das Zuger Werkjahr und um einen Förderbeitrag ist nicht möglich.
- Eine mehrmalige Vergabe des Zuger Werkjahrs an eine Künstlerin/einen Künstler ist möglich, wenn eine Entwicklung in Schaffen und Leistungsausweis deutlich ist und sich das Projekt im Inhalt abhebt von der vormaligen Eingabe der Werkjahrpreisträgerin/des Werkjahrpreisträgers.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Teilnahmebedingungen Zuger Werkjahr 2023 | 14.03.2023 |