Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
Unterstützungsmassnahmen gemäss COVID-Verordnung Kultur - Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen
Kulturunternehmen können für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen entsteht, eine Ausfallentschädigung in Form einer nicht rückzahlbaren Finanzhilfe beantragen.
Bitte lesen Sie das Merkblatt Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und die FAQs durch, bevor Sie das Gesuchsformular ausfüllen oder bevor Sie sich mit diesbezüglichen Fragen an das Amt für Kultur wenden. Eine Berechnungshilfe steht als Vorlage für die Schadensberechnung zur Verfügung.
Termine
- Die Gesuche sind grundsätzlich rückwirkend einzureichen, d.h. der Schaden muss zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung bereits eingetreten sein.
- Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 30. April 2022 sind rückwirkend so rasch als möglich, spätestens aber bis am 31. Mai 2022 einzugeben.
- Gesuche für finanzielle Schäden im Zeitraum 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2022 sind rückwirkend so rasch als möglich, spätestens aber bis am 31. Juli 2022 einzugeben.
- Die Fristen sind verbindlich. Verspätet oder zu früh angemeldete Schäden werden nicht berücksichtigt.
Die angeführten Fristen für den Schadenszeitraum beziehen sich bei Veranstaltungen oder Projekten auf denjenigen Zeitraum, in dem die entsprechende Veranstaltung oder das Projekt geplant war. Gab es Kosten – z.B. eine Lokalmiete oder Personalkosten –, die bereits vorher in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung oder dem Projekt entstanden sind, können diese bei der Ausfallentschädigung geltend gemacht werden (vgl. FAQ Ausfallentschädigungen Nr. 1.4).
Bei Fragen und Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Wenden Sie sich per E-Mail an info.kultur@zg.ch oder per Telefon an 041 728 31 46.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Berechnungshilfe_Schaden Kulturunternehmen.xlsx | 02.09.2021 | |
Merkblatt Ausfallentschädigung Kulturunternehmen | 12.05.2022 |