3 Ablauf Übertritt Berufsmaturitätsschule
Übertritt BM
- Zuweisungskriterien, -gespräch und -entscheid entsprechen dem Verfahren bei den kantonalen Mittelschulen
- Bis zum 25. März müssen die Zuweisungsentscheide für die lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule gefällt und unterzeichnet sein.
- Hat eine Schülerin, ein Schüler einen unterzeichneten Zuweisungsentscheid, leiten die Erziehungsberechtigten diesen bis Ende März zur Anmeldung an das Amt für Berufsbildung weiter.
- Können sich Erziehungsberechtigte und Lehrperson nicht einigen, können die Eltern die Jugendliche bzw. den Jugendlichen bis spätestens Ende März beim Amt für Berufsbildung zur Aufnahmeprüfung anmelden. Eine Zulassungsbeschränkung zu diesem Test existiert nicht.
Weitere Informationen zur Berufsmaturität findest Du direkt beim Amt für Berufsbildung.