4 Abklärungstest
Zulassung zum Abklärungstest
Kann die Klassenlehrperson unter Einbezug der Beurteilung des Lehrerteams der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers eine Zuweisung an eine kantonale Mittelschule nicht unterstützen, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler für den Abklärungstest anmelden, sofern sie bzw. er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Schülerin bzw. der Schüler besucht in allen Niveaufächern den höchsten Niveaukurs.
- Die Schülerin bzw. der Schüler kann im 1. Semester der 3. Sekundarklasse für einen Übertritt an die FMS und WMS eine Erfahrungsnote von mindestens 4,50, für einen Übertritt ins Kurzzeitgymnasium eine Erfahrungsnote von mindestens 4,80 ausweisen.
Sofern die Schülerin bzw. der Schüler am Abklärungstest teilnimmt, ist sie bzw. er während des Abklärungstests vom Schulunterricht in der Gemeinde dispensiert.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Abklärungstest für das Kurzzeitgymnasium, die Wirtschaftsmittelschule und Fachmittelschule erfolgt bis spätestens 20. März online durch die Erziehungsberechtigten.
Der Anmeldung sind folgende Dokumente beizulegen:
- Kopien der Zeugnisnoten der 2. und 3. Sekundarklasse
- Kopien der von der Klassenlehrperson ausgefüllten Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der 2. und 3. Sekundarklasse
- Formular Erfahrungsnote
Entscheid
Für den Zuweisungsentscheid bei einer Teilnahme am Abklärungstest ist die Übertrittskommission II zuständig. Der beschwerdefähige Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich bis spätestens Mitte Mai zugestellt.
Weitere Informationen (Prüfungsstoff, Einladung, etc.) werden jeweils nach den Sommerferien auf der Webseite www.zg.ch/uebertritte publiziert.