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5 Zuweisungsentscheid Übertrittskommission II

Zuweisungsverfahren Übertrittskommission II

Zuweisungsentscheid nach Abklärungstest

Die Übertrittskommission trifft sich kurz nach dem Abklärungstest zu einer Zuweisungssitzung. An dieser Sitzung werden die Testresultate sowie die bisherige Schullaufbahn jeder einzelnen Teilnehmerin bzw. jedes einzelnen Teilnehmers am Abklärungstest besprochen. Dabei werden auch die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen miteinbezogen. 

Der beschwerdefähige Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich bis spätestens Mitte Mai zugestellt.

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