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2 Zuweisungsgespräch / Zuweisungsentscheid

Zuweisungsgespräch / Entscheid

Zuweisungsgespräch

Beim Zuweisungsgespräch besprechen die Klassenlehrperson, die Eltern und die Schülerin bzw. der Schüler die mögliche Zuweisung an eine weiterführende Schule. Dabei sollen die Fähigkeiten und Interessen sowie die mutmasslichen Entwicklungen des Kindes im Zentrum stehen. Ziel ist, dass am Ende des Gesprächs die Zuweisung geklärt ist:

  • Zuweisung an eine weiterführende Schule (KZG, WMS, FMS, BM)
  • Teilnahme am Abklärungstest bei Uneinigkeit (Voraussetzungen für die Teilnahme müssen erfüllt sein)
  • Wechsel in die 3. Sek / kein Besuch einer weiterführenden Schule

Das Zuweisungsgespräch muss bis spätestens am 15. März geführt werden. Ist die Ausgangslage bereits früher klar, kann das Gespräch auch schon im Januar stattfinden. 

Zuweisungsentscheid

Der Zuweisungsentscheid richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin oder des Schülers. 

Hierfür gelten folgende Kriterien:

  • Besucht des Niveaus A in allen Niveaufächern
  • Leistungen in den Fächern der Erfahrungsnote (vgl. Orientierungswert); Verlauf der Entwicklung
  • Soziale und personale Kompetenzen
  • Neigungen und Interessen

Weitere Informationen

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Orientierungswert

Der Orientierungswert für den Zuweisungsentscheid ist reglementarisch fixiert:

  • Kurzzeitgymnasium: 5,2
  • FMS und WMS: 5,0

Der Orientierungswert ist aber kein fixer Notenwert, der erreicht werden muss. Er dient als Orientierung für die Klassenlehrpersonen. 

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