1 Zuger Schulsystem
Das Zuger Schulsystem zeichnet sich aus durch seine Durchlässigkeit. Als bedeutsame Weichenstellungen in der schulischen Laufbahn einer Schülerin bzw. eines Schülers werden die Übertritte in eine andere Schulstufe (Primar - Sek I) oder eine kantonale Mittelschule (Sek I - Sek II) wahrgenommen. Das Zuger Schul- und Bildungssystem kennt die folgenden Übertrittsmöglichkeiten und -verfahren während der obligatorischen Schulzeit, die alle auf vergleichbare Weise ausgestaltet sind:
Übertritt I:
– Übertritt von der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I (Werkschule, Realschule, Sekundarschule, Langzeitgymnasium);
– Übertritt während der 1. Klasse der Sekundarschule ins Langzeitgymnasium;
Übertritt II:
– Übertritt am Ende der 2. Klasse der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium;
– Übertritt am Ende der 3. Klasse der Sekundarschule in die Fachmittelschule,
Wirtschaftsmittelschule sowie ins Kurzzeitgymnasium und in die lehrbegleitenden Berufsmaturitätsschule
Auf dieser Weiterbildungsplattform findest Du alle Informationen zum Übertritt II. Informationen zum Übertritt I findest du auf der Webseite des Amts für gemeindliche Schulen.