«Finanzen 2019» für gesunden Staatshaushalt
Das Projekt «Finanzen 2019» ist das dritte Sparpaket für einen gesunden Zuger Staatshaushalt. Alles in allem beinhaltet es 400 Massnahmen im Umfang von 112 Millionen Franken und bringt die Finanzen des Kantons ab 2020 wieder ins Lot. Die meisten Massnahmen in der Höhe von 42 Millionen kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz umsetzen. Für 41 Massnahmen inklusive einer Steuererhöhung von 50 Millionen Franken braucht es jedoch gesetzliche Anpassungen. Deshalb schickt der Regierungsrat das Paket als Bestandteil einer Gesamtstrategie bis Ende Januar 2018 in die Vernehmlassung.
In den letzten Jahren haben sich die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Rah-menbedingungen stark verändert. Diese Entwicklungen und vorab auch die immer höheren Beiträge des Kantons Zug in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) führen seit 2013 zu einem massiven strukturellen Defizit. Dieses gilt es zu beseitigen.
Reaktion des Regierungsrats
Der Regierungsrat hat deshalb bereits ab 2014 die Sparprojekte «Entlastungsprogramm 2015–2018» und «Sparpaket 2018» geschnürt. «Dank den Anstrengungen unserer Verwaltung konnten wir das Defizit bereits stark eindämmen», lobt Finanzdirektor Heinz Tännler den Effort. Gleichzeit betont er aber, dass das Projekt «Finanzen 2019» als enorm wichtiges Element der gesamten Finanzstrategie unbedingt nötig sei. «Nur so können wir das strukturelle Defizit vollumfänglich beseitigen.»
Umfassendes Paket für gesunde Finanzen
Der Prozess «Finanzen 2019» umfasst rund 400 Massnahmen im Umfang von 112 Millionen Franken. In die Vernehmlassung gehen jene 41 Massnahmen, über die der Kantonsrat im Rahmen von Gesetzesänderungen entscheiden muss. Dabei handelt es sich um Massnahmen aus verschiedenen Verwaltungsbereichen.
Personal
Ein besonderes Augenmerk hat die Regierung auch auf das Personal gelegt. Insgesamt werden 50 Personaleinheiten in der Verwaltung abgebaut. Die Einsparungen von 8,2 Millionen Franken machen rund 13 Prozent dieses Entlastungspakets aus. Der Stellenabbau erfolgt hauptsächlich durch natürliche Fluktuation, Umorganisation sowie die Reduktion von Stellenprozenten. Entlassungen will der Regierungsrat möglichst vermeiden.
Nach wie vor hervorragende Dienste und Leistungen
Die Regierung hat mit «Finanzen 2019» ein ausgewogenes Paket geschnürt. Bewusst hat sie dabei den Rotstift in strategisch wichtigen Bereichen nicht oder nur moderat angesetzt. «In gesellschaftlich oder volkswirtschaftlich wichtigen Kernbereichen wollen wir im nationalen Vergleich unseren Spitzenplatz halten und hervorragende Dienstleistungen anbieten», erläutert Heinz Tännler das Vorgehen. Insbesondere betrifft dies die Bereiche Bildung, Sicherheit, Gesundheit oder Soziales. So werden die kantonalen Ergänzungsleistungen nicht abgeschafft. Auch von der Schliessung der Pädagogischen Hochschule nahm die Regierung Abstand.
Steuererhöhung
«Natürlich zahlt kaum jemand gerne höhere Steuern. Wir haben jedoch keine andere Wahl, als diese im Rahmen des Projekts «Finanzen 2019» moderat zu erhöhen», führt Finanzdirektor Heinz Tännler aus. Nach Meinung der Regierung lässt sich nämlich das strukturelle Defizit nicht alleine mit Sparmassnahmen abbauen. Es braucht auch höhere Steuereinnahmen. Diese sollen allerdings moderat ausfallen. So plant der Regierungsrat eine Anpassung des gesetzlichen Steuerfusses für die Kantonssteuer von 82 auf 86 Prozent sowie die Einführung einer neuen obersten Einkommens-Tarifstufe für besonders Gutverdienende. Mit diesen beiden Massnahmen kann der Kanton rund 50 Millionen mehr einnehmen. Im Verhältnis zu den insgesamt 175 Millionen, welche der Kanton Zug mit all seinen Paketen einspart, ist die Steuererhöhung vertretbar und verkraftbar. Denn der Kanton Zug bleibt trotzdem in der Spitzengruppe der steuergünstigsten Kantone.
Weiteres Vorgehen
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Januar 2018. Anschliessend wird der Kantonsrat bis Ende 2018 die einzelnen Gesetzesanpassungen beraten. Eine allfällige Volksabstimmung erfolgt im Frühjahr 2019, sodass die revidierten Gesetze Anfang 2020 in Kraft treten können.
Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 31. Januar 2018. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie hier.
Auskünfte
Regierungsrat Heinz Tännler, Finanzdirektor Tel. 041 728 36 01
Anhang
- Grafik Entlastungspakete
Typ | Titel | Bearbeitet |
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«Finanzen 2019» für gesunden Staatshaushalt | 09.11.2017 | |
Grafik Entlastungspakete | 09.11.2017 |