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Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist das Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons Zug.
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Die Finanzkontrolle ist das Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons Zug und unterstützt den Kantonsrat bei der Oberaufsicht über den Staatshaushalt sowie den Regierungsrat bei der Ausübung der internen Finanzaufsicht (vgl. § 41 Finanzhaushaltgesetz [FHG]).

Wir sind zuständig für die Prüfung des gesamten Finanzhaushalts des Kantons Zug, insbesondere auch der Internen Kontrollsysteme.

Die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Finanzkontrolle ist gesetzlich festgelegt (vgl. § 41 Abs. 2 FHG). Wir verfügen über die Zulassung als «Revisionsexpertin» bei der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde.  In unserer Prüfungstätigkeit sind wir Verfassung und Gesetz sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Revision verpflichtet. 

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