Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist das Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons Zug und unterstützt den Kantonsrat bei der Oberaufsicht über den Staatshaushalt sowie den Regierungsrat bei der Ausübung der internen Finanzaufsicht (vgl. § 41 Finanzhaushaltgesetz [FHG]).
Wir sind zuständig für die Prüfung des gesamten Finanzhaushalts des Kantons Zug, insbesondere auch der Internen Kontrollsysteme.
Die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Finanzkontrolle ist gesetzlich festgelegt (vgl. § 41 Abs. 2 FHG). Wir verfügen über die Zulassung als «Revisionsexpertin» bei der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde. In unserer Prüfungstätigkeit sind wir Verfassung und Gesetz sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Revision verpflichtet.