Aufgabenbereiche
Aufgabenbereiche der Finanzkontrolle des Kantons Zug
Wir prüfen zuhanden des Regierungsrats und der Staatswirtschaftskommission des Kantonsrats den gesamten Finanzhaushalt des Kantons Zug und seinen Anstalten nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes. Folgende Bereiche gehören zu unserem Aufgabengebiet:
- Geschäftsbericht (Jahresrechnung) des Kantons Zug
- Separatfondsrechnung
- Periodische Prüfung der kantonalen Direktionen und Ämter
- Periodische Prüfung der Internen Kontrollsysteme in der kantonalen Verwaltung (Ziel: Sicherstellung von effektiven und effizienten Prozessen, vollständige sowie korrekte finanzielle und operative Informationen, Einhaltung von Rahmenbedingungen, Schutz des Vermögens)
- Prüfung von Projekt- und Kreditabrechnungen
- Abrechnungsprüfung von Leistungs- und Subventionsvereinbarungen (mit privaten Institutionen)
- Pädagogische Hochschule Zug (öffentlich-rechtliche Anstalt)
- Justizvollzugsanstalt Bostadel (öffentlich-rechtliche Anstalt - Konkordat der Kantone Basel-Stadt und Zug)
- Revisionsmandate bei Dritten (Stiftungen, Vereine, Konkordate, Konferenzen)
Mit unserer Tätigkeit (Prüfen, Bestätigen, Verbesserungen empfehlen) fördern wir u.a. das Vertrauen in die kantonale Verwaltung. Die ordnungs- und rechtmässige Verwendung der staatlichen Mittel steht im Vordergrund unserer Arbeit.