Berufliche Vorsorge
Informationen zum Thema 'Berufliche Vorsorge'
Die persönlichen Beiträge der Steuerpflichtigen an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sind sowohl im Bund als auch im Kanton Zug abzugsfähig. Zahlungen des Versicherten für den Einkauf von Beitragsjahren sind in der Regel abzugsfähig. Allerdings ist die Höhe des Abzuges nach oben begrenzt. Die Vorsorgeeinrichtung darf nur noch Einkäufe bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen zulassen.