Vermögen
Zum Vermögen gehören beispielsweise Wertschriften, Lebensversicherungen, Liegenschaften, etc.
Lebensversicherungen unterliegen der Vermögenssteuer mit ihrem Rückkaufswert (inkl. der Ansprüche aus Überschussbeteilung etc.). Der Steuerwert von Grundstücken entspricht dem Verkehrswert. Dabei ist der Ertragswert angemessen zu berücksichtigen. Der Hausrat ist steuerfrei.
Das Vermögen wird in der Regel zum Verkehrswert per Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht besteuert. Für steuerpflichtige Personen mit selbständiger Erwerbstätigkeit, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, bestimmt sich das steuerbare Geschäftsvermögen nach dem Eigenkapital am Ende des in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahres.