Kommissionen

Die Kompetenzen der Kommissionen und Fachausschüsse richten sich nach dem Gemeindegesetz sowie der Kommissionsverordnung. Kommissionen und Fachausschüsse dienen dem Einbezug der Bevölkerung in die Vorbereitung von Entscheidungen. Jede Kommission und jeder Fachausschuss verfügt über ein Pflichtenheft, eine Leistungsvereinbarung oder nimmt Aufgaben aufgrund einer gesetzlichen Grundlage wahr. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.
In der Kommissions- und Fachausschussarbeit ergaben sich häufig die Frage wie das Öffentlichkeitsprinzip angewendet wird und in welchem Verhältnis dieser zum Amtsgeheimnis steht. Lesen Sie hier weiter.
Wahlanmeldung Kommissionen und Fachausschüsse Neukandidierende
Typ | Titel |
---|---|
Information Neubestellung Kommissionen & Fachausschüsse | |
Wahlanmeldeformular Neukandidierende |
Thema
- Baukommission
- Feuerschutz- und Sicherheitskommission
- Gemeindeführungsstab
- Kommission Finanzstrategie
- Kommission Grundstückgewinnsteuer
- Kommission Soziales/Gesundheit
- Kommission Tiefbau/Umwelt/Verkehr
- Öffentlichkeitsprinzip und Amtsgeheimnis
- Rechnungsprüfungskommission
- Schulkommission
- Sportanlagenkommission
- Stimmbüro