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Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht gibt Ihnen das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und wenn ja, welche Daten eine Stelle der kantonalen Verwaltung oder Zuger Gemeinde über Sie bearbeitet. Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre eigenen Daten zu nehmen oder Kopien davon zu verlangen. Musterbrief zur Geltendmachung des Einsichtsrechts und Auskunftsrechts in eigene Personendaten.
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Datenschutzstelle
Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug steht Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Medien für Auskünfte und Beratung bei der Bearbeitung von Personendaten durch kommunale und kantonale Behörden zur Verfügung.
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Datensperre
Bei der kantonalen Verwaltung sowie bei den Zuger Gemeinden besteht die Möglichkeit, folgende Daten kostenlos sperren zu lassen: Sperrung des Nummernschildes Ihres Autos; Sperrung von Angaben über Ihre Liegenschaften; Sperrung Ihrer Wohnadresse bei den Einwohnerkontrollen
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Ihre Rechte
Als Einwohnerin oder als Einwohner des Kantons Zug haben Sie gegenüber der kantonalen Verwaltung und den Zuger Gemeinden gewisse Rechten. Hier finden Sie Informationen und Hinweise, wie Sie Ihr Recht auf Auskunft über Ihre eigenen Personendaten, auf Sperrung Ihrer Personendaten, auf Berichtigung und auf Löschung Ihrer Personendaten wahrnehmen und durchsetzen können.
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