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Schulärztliche Untersuchungen

Um Risiken und gesundheitliche Gefährdung bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und notwendige Massnahmen einzuleiten, führen unsere Schulärzte Untersuchungen im Kindergarten, im 5. und im 8. Schuljahr durch.

Um Risiken und gesundheitliche Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und notwendige Massnahmen einzuleiten, werden die schulärztlichen Reihenuntersuchungen durchgeführt. Diese finden dreimal statt: Im Kindergarten sowie im 5. und 8. Schuljahr.

Die Schulärztin / Der Schularzt

Die Untersuchungen werden von Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt, welche von der Gemeinde dafür bezeichnet werden. Sie unterstehen der Schweigepflicht. Im Sinne einer betriebsärztlichen Tätigkeit beraten sie Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern und Jugendliche bei Fragen rund um die Gesundheit und helfen mit, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gesundheitsförderlich umzusetzen.

Die fachliche Verantwortung liegt bei Dr. med. Hanspeter Kläy, Stv. Kantonsarzt.

Vorsorge-Untersuchung

Bei den Untersuchungen wird ein allgemeiner Eindruck erfasst. Zudem werden Grösse und Gewicht, Sehvermögen, Haltung und Skelett sowie der Impfstatus überprüft. Je nach Alter werden die Untersuchungen mit einer Beurteilung der Motorik, Herz und Lunge, Blutdruck und Puls ergänzt.

Persönliches Gesundheitsgespräch

Auf der Oberstufe erhalten die Jugendlichen die Möglichkeit für ein persönliches Gesundheitsgespräch. Dabei wird Wert auf das Ansprechen von Themen aus dem Bereich Prävention und Gesundheitsförderung gelegt (Wohlbefinden, Suchtverhalten, Sexualität, Bewegung/Sport).

Vorbereitungslektion und Fragebogen in der 2. Oberstufe

Zur Vorbereitung der Jugendlichen auf das Gespräch mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt werden die Klassen von den Fachpersonen der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit vom Amt für Gesundheit besucht. Dabei kommen Themen, welche Jugendliche häufig beschäftigen sowie verschiedene Anlaufstellen zur Sprache.

In einem anonymen Fragebogen setzen sich die Jugendlichen mit ihrer eigenen Gesundheit auseinander. Aus dem Fragebogen resultiert ein Auswertungsblatt, welches zum Termin bei der Schulärztin bzw. dem Schularzt mitgebracht wird und als Gesprächsgrundlage dienen kann.

Im Merkblatt finden Sie weitere Informationen dazu.

Schulzahnärztlicher Dienst und Schulzahnpflege

Den schulzahnärztlichen Dienst und die Tätigkeit der Schulzahnpflegeinstruktorinnen und -instruktoren regeln die Gemeinden.

Impfausweise

Impfausweise bestellen (für Ärztinnen und Ärzte)

Ärztliche Schülerkarten

Diese können von Schulen direkt bei der Druckerei Kalt bezogen werden: www.kalt.ch / Tel: 041 727 26 26 

Evaluation

Die Schulärztlichen Dienste wurde im Schuljahr 2020/2021 durch das Institut für Hausarztmedizin (IHAMZ) der Universität Zürich im Auftrag des Amtes für Gesundheit evaluiert. Dabei wurde die Qualität der schulärztlichen Vorbereitungslektion und deren Auswirkung auf das schulärztliche Gespräch untersucht.

Mehr zum Projekt finden Sie hier.

Informationen zum Schulrecht

Schulrechtliche Informationen rund um die schulärztliche Untersuchung sowie den Schulzahnärztlichen Dienst finden Sie hier.

Weitere Informationen

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